Soziotherapie - ein aufsuchendes Hilfsangebot für psychisch erkrankte Menschen
Die Patienten werden durch die Soziotherapie in die Lage versetzt , ambulante ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Therapieangebot soll Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen. Ziel ist es, die Eigenverantwortung des Patienten so zu stärken, dass er langfristig ohne soziotherapeutische Betreuung auskommt. Die Maßnahmen werden im soziotherapeutischen Betreuungsplan festgehalten.
Soziotherapie findet im sozialen Umfeld des Patienten statt – Hausbesuche und Begleitung zu Terminen gehören dazu. Die Soziotherapeutin analysiert die häusliche, berufliche und soziale Situation des Patienten und bespricht sie mit ihm.
Soziotherapie wird vor allem bei Patienten verordnet, deren Krankheitsverlauf schwer und chronifiziert ist. Die Fähigkeit, zum Arzt bzw. Psychotherapeuten zu gehen, sich behandeln zu lassen und verordnete Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, ist bei diesen Patienten erheblich beeinträchtigt.
Die psychosoziale Kompetenz ist eingeschränkt. Hier vor allem:
Der Arzt bzw. der Psychotherapeut muss die Schwere der Beeinträchtigung feststellen und bei der Verordnung von Soziotherapie angeben. Anhand der sogenannten GAF-Skala lässt sich die Beeinträchtigung quantifizieren.
Weitere Voraussetzung für Soziotherapie
Der Patient soll ein Mindestmaß an Belastbarkeit, Motivation und Kommunikationsfähigkeit mitbringen und einfache Absprachen einhalten können. Diese Feststellung trifft der verordnende Arzt bzw. der Psychotherapeut. Er bezieht ggf. den Soziotherapeuten ein.
Soziotherapie ist grundsätzlich eine Leistung für erwachsene Patienten. In Ausnahmefällen kann eine Verordnung auch bei Personen unter 18 Jahren erfolgen. Dies ist möglich, wenn eine Begleitung des Patienten durch Sorgeberechtigte oder andere Personen (z.B. Jugendhilfe) zum Arzt oder Psychotherapeuten nicht gewährleistet werden kann.
Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Fachärzte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen Soziotherapie bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres verordnen.