Für wen eignet sich Soziotherapie ?

Die Soziotherapie eignet sich für Menschen ab dem 18. Lebensjahr mit psychischen Erkrankungen und / oder anderen körperlichen Erkrankungen, die es schwer machen ambulante medizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen.

Sie ist eine kassenärztliche Leistung nach § 37 a SGB V . Ihr Hausarzt kann die ersten 5 Termine über das Formular 28 verordnen. Um festzustellen ob für Sie eine Soziotherapie sinnvoll ist. 

Soziotherapie ist eine aufsuchende Hilfe für Menschen mit einer psychischen oder schweren körperlichen Erkrankung um eine angemessene ambulante medizinische Behandlung und psychotherapeutische Leistungen zu erhalten und dies umsetzen zu lernen.

Bei welchen Erkrankungen kann Soziotherapie verordnet werden ?

Psychosen, Depressionen, Trauma - Folgestörungen, Suchterkrankungen, PTBS, Zwangs - und Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen, Sozialphobie, chronischem Schmerzsyndrom, beginnenden Demenz Erkrankungen, Rheuma, Multipler Sklerose, Krebserkrankung, nach einer Covid 19 Erkrankung ( Long oder Post Covid ),

oder

wenn Sie an den Folgen einer anderen schweren Erkrankung z.B an Schlafstörungen, Erschöpfungzuständen, Ängsten, Zwängen, einer Sozialphobie oder ähnlichen Einschränkungen leiden, verordnet werden.

Wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt ist und Sie eine  Erkrankung haben die länger als 6 Monate andauert haben Sie einen gesetzlichen  Anspruch auf eine ambulante Soziotherapie ( 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren ).

Ich komme zu Ihnen nach Hause oder an einen anderen Ort Ihrer Wahl z.B ins Krankenhaus um stabilisierende Gespräche zu führen.

Dabei wird  auf  Ihre individuelle  soziale Situation Rücksicht genommen. Ihre Angehörigen können auf Ihren Wunsch mit einbezogen werden.

Ziel der ambulanten Soziotherapie ist es, Sie zu medizinischen Behandlungen zu begleiten,  therapeutische Interventionen umzusetzen und dadurch Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch an einem Ort Ihrer Wahl, in Oberhausen, Mülheim an der Ruhr oder in Duisburg.

Wir bieten :

• Achtsamkeitsübungen
• Stabilisierende Gespräche
• Einüben von Verhaltensänderungen
• Hilfestellung bei der Bewältigung von Konflikten
• Unterstützung in Krisensituationen
• Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
• Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
• Unterstützung bei Anträgen und Formularen
• Begleitung zu Arztterminen
• Begleitung bei Behördengängen
• Wir arbeiten einzeln und in kleinen Gruppen

Wie bekomme ich eine Sozio­the­rapie über die Krankenkasse ?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Soziotherapie für Sie in Frage kommt, können Sie sich an mich wenden. Ich unterstütze Sie mit Ihrem Hausarzt, Psychologen, Psychotherapeuten oder Psychiater, um abzustimmen, ob eine Verordnung sinnvoll und möglich ist.

Hausärzte, Psychotherapeuten, Psychiater und Neurologen sind befugt, eine Verordnung auszustellen. Gemeinsam wird dann der soziotherapeutische Behandlungsplan erstellt und Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme vorgelegt. Nach der Genehmigung kann die Soziotherapie beginnen. Die Sitzungen finden individuell und orientiert nach Ihrem Bedarf statt.

Wie lange  bekomme ich eine Sozio­the­ra­pie?

Die Dauer der Soziotherapie ist davon abhängig, unter welcher Erkrankung Sie leiden und wie die Krankheit verläuft. Generell kann die Soziotherapie für bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren von der Krankenkasse bezahlt werden. Eine individuelle Einheit dauert bis zu 60 Minuten, eine Gruppeneinheit dagegen immer 90 Minuten.

Soziotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürfen keine Angaben über die behandelten Personen und deren Krankheit weitergeben. Ausgenommen sind allerdings Angaben gegenüber dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse.

Was kostet die Soziotherapie / Zuzahlung

In vielen Bereichen der Gesundheitsversorgung müssen sich Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einem festgelegten Prozentsatz an den Gesamtkosten beteiligen.

Auch bei Soziotherapie ist das so. Hier gestaltet sich die gesetzliche Zuzahlungspflicht – sofern der Patient nicht davon befreit ist – wie folgt: Pro Kalendertag, an dem Soziotherapie stattfindet, zahlt der Patient einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der tatsächlichen Behandlungskosten, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro. 

Selbstverständlich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung Ihrer  Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse.