Verordnung von Soziotherapie

Nur bestimmte Fachgruppen dürfen verordnen

Die Verordnung von Soziotherapie ist bestimmten Ärzten und Psychotherapeuten vorbehalten und an Bedingungen geknüpft. Damit ist sichergestellt, dass der Verordner befähigt ist, die Indikation für eine Soziotherapie zu stellen sowie den Ablauf und Erfolg zu kontrollieren.

Folgende Fachgruppen dürfen Soziotherapie verordnen:

  • Neurologie
  • Nervenheilkunde
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
  • Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Psychotherapie (seit 1. Oktober 2020)
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
  • Psychiatrische Institutsambulanzen bzw. dort tätige Fachärzte

Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung 

https://www.kvno.de/fileadmin/shared/pdf/online/genehmigungen/Antrag_Soziotherapie.pdf

Ärzte bzw. Psychotherapeuten benötigen für die Verordnung von Soziotherapie eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Dafür stellen sie einen „Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Soziotherapie“.

Darauf müssen sie unter anderem Einrichtungen angeben, mit denen sie kooperieren (gemeindepsychiatrischer Verbund oder vergleichbare Versorgungsstrukturen). Erst wenn die Genehmigung vorliegt, darf Soziotherapie verordnet und zulasten der Krankenkassen abgerechnet werden.

Soziotherapeutischer Betreuungsplan

Im Rahmen der Verordnung von Soziotherapie durch den Arzt bzw. Psychotherapeuten erstellt in der Regel der Soziotherapeut einen Betreuungsplan (Formular 27). Der Plan wird mit dem verordnenden Arzt bzw. Psychotherapeuten und dem Patienten abgestimmt – alle unterschreiben.

In regelmäßigen Abständen werden Therapieverlauf und -ziele von allen Beteiligten beraten und der Plan gegebenenfalls vom Soziotherapeuten angepasst. Der Betreuungsplan enthält neben therapeutischen Maßnahmen, zeitlicher Strukturierung und Prognose vor allem die erforderlichen Teilschritte und Therapieziele.

Vergütung 

Die Verordnung von Soziotherapie wird extrabudgetär und somit zu festen Preisen vergütet. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende März 2021.

Erstverordnung / GOP 3081 0

Für die Verordnung der fünf Probestunden bzw. die Erstverordnung von bis zu 30 Therapieeinheiten rechnen Ärzte bzw. Psychotherapeuten die GOP 30810 ab. Sie ist mit 168 Punkten bewertet. Die Leistung umfasst nicht nur das Ausstellen der Verordnung, sondern beispielsweise auch die Unterstützung des Patienten bei der Auswahl des Soziotherapeuten und die Mitwirkung an der Erstellung des Betreuungsplans.

Folgeverordnung / GOP 308 11

Für die Überprüfung der Indikation zur Folgeverordnung ist die GOP 30811 berechnungsfähig. Sie ist mit 168 Punkten bewertet und kann höchstens zweimal im Behandlungsfall berechnet werden. Aufgabe hierbei ist es unter anderem, den soziotherapeutischen Betreuungsplan zu überprüfen und anzupassen sowie den Therapieverlauf abzustimmen und zu beobachten. Bei Bedarf kann eine Folgeverordnung von bis zu 30 Therapieeinheiten erfolgen.

Überweisung – Sonderregelung für andere Ärzte z.B Hausärzte

Erachtet ein Arzt, der keine Soziotherapie verordnen darf, diese Leistung für seinen Patienten als erforderlich, überweist er ihn zu einem Arzt oder Psychotherapeuten mit der entsprechenden Genehmigung. Schafft der Patient es nicht, alleine den Kollegen aufzusuchen, greift eine Ausnahmeregelung:

Der überweisende Arzt darf einen Soziotherapeuten per Verordnung hinzuziehen, der den Patienten erst einmal motivieren soll, einen Facharzt oder Psychotherapeuten aufzusuchen, der Soziotherapie für einen längeren Zeitraum verordnen kann. Diese Regelung gilt ausschließlich für Ärzte, da Psychotherapeuten nicht überweisen dürfen.

Formular und Abrechnung

Der Arzt nutzt dazu das Formular 28 (Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung) und rechnet für die Verordnung die Gebührenordnungsposition 30800 ab. Sie ist mit 67 Punkten (7,14 Euro) bewertet.

Kontingente

Dem Soziotherapeuten stehen in solchen Fällen fünf Therapieeinheiten (à 60 Minuten) zur Verfügung, um den Patienten zu motivieren, einen Facharzt oder Psychotherapeuten aufzusuchen. Kommt es anschließend zur Verordnung von Soziotherapie durch einen berechtigten Arzt oder Psychotherapeuten, werden die Einheiten auf das Gesamtkontingent angerechnet.

Verordnungsformulare

Soziotherapie wird auf dem Formular 26 verordnet. Der Arzt bzw. Psychotherapeut muss beispielsweise den Schweregrad der Erkrankung laut GAF-Skala sowie die Art und Ausprägung der Fähigkeitsstörung angeben.

Sowohl der Arzt bzw. Psychotherapeut als auch der Soziotherapeut erhält einen Durchschlag. Das Original wird für die Genehmigung zusammen mit dem Betreuungsplan (Formular 27) bei der Krankenkasse des Patienten eingereicht.

Das Formular 28 verwenden Ärzte für Überweisungen zur Indikationsstellung.

Verordnungsformulare

Formular