Psychotraumatologische Erstberatung

Der WEISSE RING ist eine bundesweit aktive durch Spenden finanzierte Organisation, die Opfern von Straftaten schnell und unbürokratisch hilft. https://weisser - ring.de
Neben der persönlichen Betreuung durch ehrenamtliche Mitarbeiter*innen bietet der WEISSE RING auch finanzielle Hilfen in Form von Beratungsschecks für die psychotraumatologische und anwaltliche Erstberatung sowie einer rechtsmedizinischen Untersuchung ( auch anonym möglich ) an.

Dazu wenden Sie sich bitte an die Außenstellen des Weißen Rings an Ihrem Ort.
Oberhausen : Außenstellenleitung Josefa Scheidt Mobil 0151 54503980
Duisburg  Außenstellenleitung : Alice Scaglione Mobil 0151 54503943
Mülheim Außenstellenleitung : Jutta Michele Telefon 0208 36644

 

OEG - Opferentschädigungsgesetz

Gesetzliche Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz
Betroffene einer Gewalttat haben oft Anspruch auf Entschädigung – auch ohne gerichtliches Urteil. Diese Ansprüche sind im Opferentschädigungsgesetz geregelt.

Eine Straftat verändert das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen oft nachhaltig. Was viele nicht wissen: Wenn sie in der Folge einer Gewalttat gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten oder einen nahen Angehörigen verloren haben, können sie Entschädigungsleistungen beantragen. Geregelt ist das im Opferentschädigungsgesetz (OEG).

Die Leistungen Eine Verurteilung ist für die Inanspruchnahme der Leistungen nicht erforderlich.
Die Leistungen nach OEG umfassen insbesondere:
Heil- und Krankenbehandlung, Pflegeleistungen
Hilfsmittel (z. B. Prothesen, Zahnersatz, Rollstuhl)
Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene
Bestattungs- und Sterbegeld
Zusätzliche fürsorgerische Leistungen bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit (z. B. Hilfe zur Pflege, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt)

Die Voraussetzungen
Anspruch auf Opferentschädigung hat nur, wer durch die Gewalttat oder deren Abwehr eine gesundheitliche Beeinträchtigung erlitten hat. Die Straftat muss außerdem grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland, auf einem deutschen Schiff oder in einem deutschen Flugzeug stattgefunden haben. Auch Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland Opfer einer Gewalttat wurden, können Anspruch auf Leistungen nach dem OEG haben.
Wichtig: Strafanzeige und Antrag
Um Anspruch auf Opferentschädigung zu haben, sind Betroffene angehalten, alles ihnen Mögliche zur Aufklärung der Straftat beizutragen. Deshalb ist eine zeitnahe Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft ratsam, sofern die Ermittlungen nicht bereits aufgenommen wurden. Eine Antragsfrist gibt es nicht, aber die Leistungen werden grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung erbracht. Deshalb sollten Sie den Antrag auf Opferentschädigung so schnell wie möglich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Landesversorgungsbehörde stellen.
Wann das OEG nicht greift
Sach- und Vermögensschäden werden nach dem Opferentschädigungsgesetz nicht erstattet. Außerdem wird nach dem OEG kein Schmerzensgeld gezahlt. Leistungen werden auch nicht gewährt, wenn die verletzte Person die Schädigung selbst mitverursacht hat oder es unterlassen hat, das ihr Mögliche zur Aufklärung der Tat beizutragen.
Bei Straftaten im Ausland
Ein Anspruch auf Leistungen nach dem OEG kann auch bestehen, wenn sich die Gewalttat im Ausland ereignet hat. Betroffene haben dann Anspruch auf Leistungen der Heilbehandlung und der medizinischen Rehabilitation. Betroffene und Hinterbliebene können auch Einmalzahlungen erhalten, die sich nach dem sogenannten Grad der Schädigung richten.
Betroffene von Straftaten im Ausland haben auch die Möglichkeit, sich an den Staat zu wenden, in dem sie geschädigt wurden. Wenn es sich um einen EU-Mitgliedstaat handelt, können sie ihren Antrag auf ausländische Entschädigungsleistungen mithilfe der deutschen Unterstützungsbehörde stellen.
Mehr über das deutsche Opferentschädigungsrecht erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Bei konkreten Fragen zum OEG wenden Sie sich bitte an das örtliche Landesversorgungsamt.

EHS - Fond

 Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) mit dem Fonds Sexueller Missbrauch (FSM) hilft, wenn andere Leistungsträger nicht (mehr) helfen.
Wer als Kind oder Minderjährige / Minderjähriger sexualisierte Gewalt im familiären oder institutionellen Kontext erleben musste, benötigt häufig mehr und andere Unterstützung zur Linderung der Folgen, als die gesetzlichen Leistungssysteme gewähren.
Ihre Krankenkasse bewilligt keine weiteren Stunden Psychotherapie? Wir können die Kosten für die Fortführung Ihrer Psychotherapie bewilligen.
Sie brauchen Physiotherapie, können sich die Zuzahlungen aber nicht leisten? Wir können Ihren Eigenanteil übernehmen.
Auch andere Kosten können übernommen werden. Informationen zu Leistungen finden Sie in der Rubrik Antragstellung. Dort finden Sie auch das Antragsformular und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Entscheidung, einen Antrag beim Ergänzenden Hilfesystem zu stellen, kann mit vielen Gefühlen, Erinnerungen und Belastungen verbunden sein. Sie haben die Möglichkeit, sich dabei von einer spezialisierten Beratungsstelle unterstützen zu lassen. 

Beratung bei Gewalt
Wenn Sie als betroffene Person, als Angehörige oder als Fachkraft Unterstützung, Beratung oder Informationen suchen, gibt es bundesweit verschiedene Angebote. Je nachdem, in was für einer Situation Sie sind, können Sie psychologische und pädagogische Fachkräfte anrufen, ihnen schreiben oder mit ihnen einen Termin in einer Beratungsstelle vereinbaren.
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Unter der Nummer 0800 2255 530 gibt es Beratung für Betroffene, für Fachkräfte, für besorgte Menschen aus dem sozialen Umfeld und für Kinder und Jugendliche. Die bundesweite Beratung ist kostenfrei und anonym.
Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr
Di., Do.: 15.00 bis 20.00 Uhr
Wenn Sie lieber schreiben als sprechen, bekommen Sie hier auch eine Online Beratung:
https://www.hilfe-telefon-missbrauch.online/
Hilfe-Telefon berta
Unter der Nummer 0800 3050 750 bieten erfahrene Psychologinnen und Pädagoginnen telefonische Beratung für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt.
Dienstag 16 bis 20 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr
Spezialisierte Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt
Die Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch kooperiert derzeit mit etwa 130 spezialisierten Beratungsstellen bundesweit. Diese bieten vertraulich und kostenfrei Unterstützung bei der Antragstellung beim Fonds an. Einen Überblick über diese Stellen finden Sie hier: Beratungstellensuche
In dieser Datenbank finden Sie passende Hilfeangebote wie Beratungsstellen und Notdienste, die zu dem Thema sexualisierte Gewalt arbeiten. Sie können dort über einen Orts- oder Postleitzahlensuche eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden:
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite.html