Investition

Psychotherapie / Traumatherapie 

Die Privatpraxis für Psychotherapie / Traumatherapie und Hypnose ist eine reine Selbstzahler Praxis.

Für eine Einzelsitzung a 50 Minuten investieren Sie 150,-€, 

Hypnose 

Für Ihre erste Hypnosesitzung mit einer ausführlichen Anamnese bis zu einer Dauer von 100 Min. investieren Sie 300 €. 

Jede weitere Hypnosesitzung bis 60 Minuten 170,-€


  • Simpsons Protocol bis  150  Minuten 500,- €
  • Spirituelle Rückführung / Hypnose  - Für eine spirituelle Rückführung investieren Sie für die erste Sitzung (Rückführung in 2-3 Vorleben)  und für die zweite Sitzung (Rückführung ins Zwischenleben) jeweils 380 €.  Wenn Sie sich entschließen, beides zu buchen, entsteht so ein vergünstigter Preis von  700 €, den Sie direkt bei vor ersten Sitzung vergüten. Sie können die zweite Sitzung dann innerhalb eines Jahres in Anspruch nehmen.
  • Raucherentwöhnung Einzelsitzung ca. 120 -180 Minuten 550,-€

Ich arbeite ausschließlich nach Terminvereinbarung, daher wird bei jedem vereinbartem Termin der nicht 24 Stunden  vorher abgesagt wurde, das Honorar zahlungspflichtig. 

Die Honorare sind bis 48 Std. vor der Sitzung per Überweisung  zu zahlen.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten i.d.R. keine Behandlungskosten für private Psychotherapie. 
Sie können sich jedoch bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob eine Übernahme der Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren als Einzelfallregel in Frage kommt.
Eine (teilweise) Übernahme der Behandlungskosten ist möglich für Beihilfeberechtigte sowie Versicherte einer privaten Krankenvollversicherung bzw. für gesetzlich Krankenversicherte mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über Art und Umfang der Kostenerstattung für Heilpraktikerleistungen. Viele Krankenversicherungen haben unterschiedliche Erstattungssätze, so dass auch nach Kostenübernahme durch die Versicherung u.U. ein Teil der Kosten von Ihnen selbst zu tragen ist. Dies gilt ebenso für die Beihilfe.
Eine (teilweise) Abrechnung der Behandlungskosten auf Basis der Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) ist möglich. Der Heilpraktiker ist an diese Gebührenordnung nicht gebunden, Honorare für die Behandlungen können frei vereinbart werden.
Werden Rechnungen von Ihrer Versicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle nicht oder nur teilweise beglichen hat dies jedoch keinen Einfluss auf die gesamte Kostenforderung.
Sie können mein Honorar als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies wurde vom Finanzgericht in Münster entschieden (Az.: 3 K 2845/02 E).
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, keine Heilversprechen geben darf. Der Besuch in meiner Praxis ersetzt keinesfalls eine Behandlung bei einem Arzt.
Am besten legen Sie im Anschluss an Ihre Hypnosesitzung keine Termine , da die Zeitangaben von Patient zu Patient unterschiedlich sind.

Soziotherapie

Die Soziotherapie wird in den meisten Fällen über Ihre Krankenkasse finanziert und erfordert einen Eigenanteil ähnlich wie bei einem Rezept ca. 5,- € bis 10,- € pro Termin, diese sind bei Ihrer Krankenkasse zu errichten, eine Einheit beträgt  50 Minuten. 

  • Die ersten 5 Sitzungen können Sie über Ihren Hausarzt zur Indikationstellung verordnen lassen, hierbei sind wir Ihnen gerne unterstützend behilflich.
  • Um uns kennen zu lernen, können Sie ein telefonisches  Erstgespräch von ca. 15 Minuten über die Gesundheits - APP doctolib.de vereinbaren. 

Ihre Soziotherapie kann  beginnen wenn Ihre Krankenkasse diese genehmigt hat. Nach unseren Erfahrungen erhalten Sie nach 3- 4 Wochen eine Antwort Ihrer Krankenkasse.

Wir arbeiten ausschließlich nach Terminvereinbarung, daher wird bei jedem vereinbartem Termin der nicht 24 Stunden  vorher abgesagt wurde, das Honorar zahlungspflichtig. 

Die Behandlungskosten sind privat zu bezahlen. Gesetzliche Krankenkassen erstatten i.d.R. keine Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen.
Eine (teilweise) Übernahme der Behandlungskosten ist möglich für Beihilfeberechtigte sowie Versicherte einer privaten Krankenvollversicherung bzw. für gesetzlich Krankenversicherte mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über Art und Umfang der Kostenerstattung für Heilpraktikerleistungen. Viele Krankenversicherungen haben unterschiedliche Erstattungssätze, so dass auch nach Kostenübernahme durch die Versicherung u.U. ein Teil der Kosten von Ihnen selbst zu tragen ist. Dies gilt ebenso für die Beihilfe.
Eine (teilweise) Abrechnung der Behandlungskosten auf Basis der Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) ist möglich. Der Heilpraktiker ist an diese Gebührenordnung nicht gebunden, Honorare für die Behandlungen können frei vereinbart werden.
Werden Rechnungen von Ihrer Versicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle nicht oder nur teilweise beglichen hat dies jedoch keinen Einfluss auf die gesamte Kostenforderung.
Sie können mein Honorar als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies wurde vom Finanzgericht in Münster entschieden (Az.: 3 K 2845/02 E).
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, keine Heilversprechen geben darf. Der Besuch in meiner Praxis ersetzt keinesfalls eine Behandlung bei einem Arzt.

Am besten legen Sie im Anschluss an Ihre Hypnosesitzung keine Termine , da die Zeitangaben von Patient zu Patient unterschiedlich sind.

Weitere Fragen beantworte ich gerne  per E - mail oder im  telefonischen Erstgespräch, über doctolib

Mobil 0175 24 66 894 

Mail p.fittkau@t-online.de