Investition
Psychotherapie / Coaching / Traumatherapie
Für eine Einzelsitzung a 50 Minuten investieren Sie 130,-€,
Die Traumatherapie kann in Einzelfällen über den EHS oder das bewilligte OEG finanziert werden, um Menschen mit psychischen Erkrankungen den Zugang zu notwendigen Therapien zu erleichtern.
Hypnose
Ich arbeite ausschließlich nach Terminvereinbarung, daher wird bei jedem vereinbartem Termin der nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurde, das Honorar zahlungspflichtig. Die Absagen können telefonisch oder per mail erfolgen.
Die Honorare sind jeweils per EC-Karte oder in Bar nach Sitzungsende fällig.
Die Behandlungskosten sind privat zu bezahlen.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten i.d.R. keine Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen.
Sie können sich jedoch bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob eine Übernahme der Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren als Einzelfallregel in Frage kommt.
Eine (teilweise) Übernahme der Behandlungskosten ist möglich für Beihilfeberechtigte sowie Versicherte einer privaten Krankenvollversicherung bzw. für gesetzlich Krankenversicherte mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über Art und Umfang der Kostenerstattung für Heilpraktikerleistungen. Viele Krankenversicherungen haben unterschiedliche Erstattungssätze, so dass auch nach Kostenübernahme durch die Versicherung u.U. ein Teil der Kosten von Ihnen selbst zu tragen ist. Dies gilt ebenso für die Beihilfe.
Eine (teilweise) Abrechnung der Behandlungskosten auf Basis der Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) ist möglich. Der Heilpraktiker ist an diese Gebührenordnung nicht gebunden, Honorare für die Behandlungen können frei vereinbart werden.
Werden Rechnungen von Ihrer Versicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle nicht oder nur teilweise beglichen hat dies jedoch keinen Einfluss auf die gesamte Kostenforderung.
Sie können mein Honorar als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies wurde vom Finanzgericht in Münster entschieden (Az.: 3 K 2845/02 E).
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, keine Heilversprechen geben darf. Der Besuch in meiner Praxis ersetzt keinesfalls eine Behandlung bei einem Arzt.
Am besten legen Sie im Anschluss an Ihre Hypnosesitzung keine Termine , da die Zeitangaben von Patient zu Patient unterschiedlich sind.
Soziotherapie
Die Soziotherapie wird in den meisten Fällen über Ihre Krankenkasse finanziert und erfordert einen Eigenanteil ähnlich wie bei einem Rezept ca. 5,- € bis 10,- € pro Termin, diese sind bei Ihrer Krankenkasse zu errichten, eine Einheit beträgt 50 Minuten.
Ihre Soziotherapie kann dann beginnen wenn Ihre Krankenkasse diese genehmigt hat. Nach unseren Erfahrungen erhalten Sie nach 3-5 Wochen eine Antwort Ihrer Krankenkasse.
Wir arbeiten ausschließlich nach Terminvereinbarung, daher wird bei jedem vereinbartem Termin der nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurde, das Honorar zahlungspflichtig. Die Absagen können telefonisch oder per mail erfolgen.
Die Honorare für Hypnose und Psychotherapie sind jeweils in Bar nach Sitzungsende fällig.
Die Behandlungskosten sind privat zu bezahlen. Gesetzliche Krankenkassen erstatten i.d.R. keine Behandlungskosten für Heilpraktikerleistungen.
Eine (teilweise) Übernahme der Behandlungskosten ist möglich für Beihilfeberechtigte sowie Versicherte einer privaten Krankenvollversicherung bzw. für gesetzlich Krankenversicherte mit einer privaten Krankenzusatzversicherung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über Art und Umfang der Kostenerstattung für Heilpraktikerleistungen. Viele Krankenversicherungen haben unterschiedliche Erstattungssätze, so dass auch nach Kostenübernahme durch die Versicherung u.U. ein Teil der Kosten von Ihnen selbst zu tragen ist. Dies gilt ebenso für die Beihilfe.
Eine (teilweise) Abrechnung der Behandlungskosten auf Basis der Ziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) ist möglich. Der Heilpraktiker ist an diese Gebührenordnung nicht gebunden, Honorare für die Behandlungen können frei vereinbart werden.
Werden Rechnungen von Ihrer Versicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle nicht oder nur teilweise beglichen hat dies jedoch keinen Einfluss auf die gesamte Kostenforderung.
Sie können mein Honorar als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies wurde vom Finanzgericht in Münster entschieden (Az.: 3 K 2845/02 E).
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, keine Heilversprechen geben darf. Der Besuch in meiner Praxis ersetzt keinesfalls eine Behandlung bei einem Arzt.
Am besten legen Sie im Anschluss an Ihre Hypnosesitzung keine Termine , da die Zeitangaben von Patient zu Patient unterschiedlich sind.
Weitere Fragen beantworte ich gerne telefonisch oder per E - mail oder telefonisch:
Mobil 0175 24 66 894
Mail p.fittkau@t-online.de