Was ist Soziotherapie ? 

Soziotherapie - ein aufsuchendes Hilfsangebot für psychisch erkrankte Menschen

Die Patienten werden durch die Soziotherapie in die Lage versetzt , ambulante ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Therapieangebot soll Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen. Ziel ist es, die Eigenverantwortung des Patienten so zu stärken, dass er langfristig ohne soziotherapeutische Betreuung auskommt. Die Maßnahmen werden im soziotherapeutischen Betreuungsplan festgehalten.

Soziotherapie findet im sozialen Umfeld des Patienten statt – Hausbesuche und Begleitung zu Terminen gehören dazu. Die  Soziotherapeutin analysiert die häusliche, berufliche und soziale Situation des Patienten und bespricht sie mit ihm.

Soziotherapie wird vor allem bei Patienten verordnet, deren Krankheitsverlauf schwer und chronifiziert ist. Die Fähigkeit, zum Arzt bzw. Psychotherapeuten zu gehen, sich behandeln zu lassen und verordnete Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, ist bei diesen Patienten erheblich beeinträchtigt.

Die psychosoziale Kompetenz ist eingeschränkt. Hier vor allem:

  • Antrieb, Ausdauer und Belastbarkeit des Patienten/ der Patientin sind gestört. Er ist unfähig, sein Tun zu strukturieren. Sein planerisches Denken und Handeln sowie sein Bezug zur Realität sind eingeschränkt.
  • Die Kontakt- und Kritikfähigkeit des Patienten ist eingeschränkt. Ihm/ Ihr fehlt die Fähigkeit, Konflikte zu lösen.
  • Kognitive Fähigkeiten wie Konzentration und Merkfähigkeit sind ebenso gestört wie die Lernleistung sowie das problemlösende Denken des Patienten.
  • Krankheitsbedingt fehlt dem Patienten der Zugang zur eigenen Krankheitssymptomatik. Er kann Konfliktsituationen und Krisen nicht erkennen.

Der Arzt bzw. der Psychotherapeut muss die Schwere der Beeinträchtigung feststellen und bei der Verordnung von Soziotherapie angeben. Anhand der sogenannten GAF-Skala lässt sich die Beeinträchtigung quantifizieren.

Weitere Voraussetzung für Soziotherapie

Der Patient soll ein Mindestmaß an Belastbarkeit, Motivation und Kommunikationsfähigkeit mitbringen und einfache Absprachen einhalten können. Diese Feststellung trifft der verordnende Arzt bzw. der Psychotherapeut. Er bezieht ggf. den Soziotherapeuten ein.

Soziotherapie ist grundsätzlich eine Leistung für erwachsene Patienten. In Ausnahmefällen kann eine Verordnung auch bei Personen unter 18 Jahren erfolgen. Dies ist möglich, wenn eine Begleitung des Patienten durch Sorgeberechtigte oder andere Personen (z.B. Jugendhilfe) zum Arzt oder Psychotherapeuten nicht gewährleistet werden kann.

 Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Fachärzte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dürfen Soziotherapie bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres verordnen.

Für wen eignet sich Soziotherapie ?
Die Soziotherapie eignet sich für Menschen ab dem 18. Lebensjahr mit psychischen Erkrankungen und / oder anderen körperlichen Erkrankungen, die es schwer machen ambulante medizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen.
Sie ist eine kassenärztliche Leistung nach § 37 a SGB V . Ihr Hausarzt kann die ersten 5 Termine über das Formular 28 verordnen. Um festzustellen ob für Sie eine Soziotherapie sinnvoll ist.
Soziotherapie ist eine aufsuchende Hilfe für Menschen mit einer psychischen oder schweren körperlichen Erkrankung um eine angemessene ambulante medizinische Behandlung und psychotherapeutische Leistungen zu erhalten und dies umsetzen zu lernen.
Bei welchen Erkrankungen kann Soziotherapie verordnet werden ?
Psychosen, Depressionen, Trauma - Folgestörungen, Suchterkrankungen, PTBS, Zwangs - und Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen, Sozialphobie, chronischem Schmerzsyndrom, beginnenden Demenz Erkrankungen, Rheuma, Multipler Sklerose, Krebserkrankung, nach einer Covid 19 Erkrankung ( Long oder Post Covid ),
oder
wenn Sie an den Folgen einer anderen schweren Erkrankung z.B an Schlafstörungen, Erschöpfungzuständen, Ängsten, Zwängen, einer Sozialphobie oder ähnlichen Einschränkungen leiden, verordnet werden.
Wenn Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt ist und Sie eine  Erkrankung haben die länger als 6 Monate andauert haben Sie einen gesetzlichen  Anspruch auf eine ambulante Soziotherapie ( 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren ).
Ich komme zu Ihnen nach Hause oder an einen anderen Ort Ihrer Wahl z.B ins Krankenhaus um stabilisierende Gespräche zu führen.
Dabei wird  auf  Ihre individuelle  soziale Situation Rücksicht genommen. Ihre Angehörigen können auf Ihren Wunsch mit einbezogen werden.
Ziel der ambulanten Soziotherapie ist es, Sie zu medizinischen Behandlungen zu begleiten,  therapeutische Interventionen umzusetzen und dadurch Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen.
Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch an einem Ort Ihrer Wahl, in Oberhausen, Mülheim an der Ruhr oder in Duisburg.
Wir bieten :
• Achtsamkeitsübungen
• Stabilisierende Gespräche
• Einüben von Verhaltensänderungen
• Hilfestellung bei der Bewältigung von Konflikten
• Unterstützung in Krisensituationen
• Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
• Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
• Unterstützung bei Anträgen und Formularen
• Begleitung zu Arztterminen
• Begleitung bei Behördengängen
• Wir arbeiten einzeln und in kleinen Gruppen
Wie bekomme ich eine Sozio­the­rapie über die Krankenkasse ?
Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Soziotherapie für Sie in Frage kommt, können Sie sich an mich wenden. Ich unterstütze Sie mit Ihrem Hausarzt, Psychologen, Psychotherapeuten oder Psychiater, um abzustimmen, ob eine Verordnung sinnvoll und möglich ist.
Hausärzte, Psychotherapeuten, Psychiater und Neurologen sind befugt, eine Verordnung auszustellen. Gemeinsam wird dann der soziotherapeutische Behandlungsplan erstellt und Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme vorgelegt. Nach der Genehmigung kann die Soziotherapie beginnen. Die Sitzungen finden individuell und orientiert nach Ihrem Bedarf statt.
Wie lange  bekomme ich eine Sozio­the­ra­pie?
Die Dauer der Soziotherapie ist davon abhängig, unter welcher Erkrankung Sie leiden und wie die Krankheit verläuft. Generell kann die Soziotherapie für bis zu 120 Stunden innerhalb von drei Jahren von der Krankenkasse bezahlt werden. Eine individuelle Einheit dauert bis zu 60 Minuten, eine Gruppeneinheit dagegen immer 90 Minuten.
Soziotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürfen keine Angaben über die behandelten Personen und deren Krankheit weitergeben. Ausgenommen sind allerdings Angaben gegenüber dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse.
Was kostet die Soziotherapie / Zuzahlung
In vielen Bereichen der Gesundheitsversorgung müssen sich Patienten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einem festgelegten Prozentsatz an den Gesamtkosten beteiligen.
Auch bei Soziotherapie ist das so. Hier gestaltet sich die gesetzliche Zuzahlungspflicht – sofern der Patient nicht davon befreit ist – wie folgt: Pro Kalendertag, an dem Soziotherapie stattfindet, zahlt der Patient einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der tatsächlichen Behandlungskosten, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro.
Selbstverständlich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung Ihrer  Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse.