Wir bieten maßgeschneiderte Angebote für Unternehmen um die mentale Gesundheit, Belastbarkeit und Selbstwirksamkeit ihrer Mitarbeitenden zu stärken. Dazu gehören unter anderem:

  • Innerbetriebliches Gesundheitsmanagement
  • Workshops und Schulungen zu Stress, Suchtstrukturen, Selbststeuerung & Selbsthypnose
  • Coaching für Führungskräfte und Teams
  • Angebote zur Prävention von Burnout und psychischen Belastungen
  • Supervision und Fallbesprechungen für Mitarbeiter in sozialen und helfenden Berufen

Die Inhalte werden individuell auf Ihr Unternehmen, Ihre Branche und Ihre aktuelle Situation abgestimmt – von einzelnen Workshop-Tagen bis hin zu längerfristigen Gesundheitskonzepten. Mögliche Bausteine sind zum Beispiel:

1. Workshops & Trainings

  • Mentale Gesundheit im Arbeitsalltag
  • Stressbewältigung, Resilienz & Selbstregulation
  • Umgang mit Suchtstrukturen (z. B. Alkohol, Medien, Arbeitssucht)
  • Selbsthypnose & Selbststeuerung zur Entlastung
  • Burnout-/Boreout-Prävention
  • Ressourcenorientierter Umgang mit psychisch belasteten Mitarbeitenden

2. Angebote für Führungskräfte

  • Gesunde, klare und wertschätzende Führung
  • Umgang mit Mitarbeitenden in Krisen- oder Belastungssituationen
  • Grenzen zwischen Verantwortung und Überverantwortung
  • Selbstfürsorge für Führungskräfte

3. Begleitung von Teams

  • Teamcoaching und kollegiale Fallberatung
  • Supervision für Mitarbeitende in sozialen, pädagogischen und helfenden Berufen
  • Unterstützung nach belastenden Ereignissen im Team (z. B. Krisen, Konflikte, Todesfälle, Traumata im Klientenkontakt)

4. Formate

  • Online-Workshops und Coachings per Telefon / Mail
  • Kombination aus Präsenz- und Online-Terminen
  • Einmalige Angebote oder begleitende Programme über mehrere Monate

Ziel ist immer, die Selbstwirksamkeit der Mitarbeitenden zu stärken, psychische Belastungen zu reduzieren und eine Unternehmenskultur zu fördern, in der Gesundheit und Leistung zusammengehören.

Steuerliche Vorteile für Unternehmen
Investitionen in die Gesundheit der Mitarbeitenden sind nicht nur menschlich und organisatorisch sinnvoll, sondern auch steuerlich interessant:
1. Steuerfreier Freibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung
In Deutschland können Arbeitgeber nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 € pro Mitarbeiter*in und Jahr steuer- und sozialabgabenfrei für bestimmte Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung einsetzen – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.

Dazu zählen u. a.:

Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken

    Angebote zur Förderung der Gesundheit (z. B. Stressbewältigung, Suchtprävention, Bewegungs- und Entspannungsprogramme),
    sofern sie die gesetzlichen Qualitätskriterien erfüllen und sich an den Vorgaben der §§ 20 und 20b SGB V orientieren.

    Teile meiner Angebote (z. B. Stress- und Suchtprävention, psychische Gesundheitsförderung, Resilienztrainings) können – je nach Ausgestaltung und Zertifizierung – unter diese Regelung fallen. Unabhängig davon können viele Leistungen wie:


  • Supervision
  • Coaching
  • Fortbildungen und Schulungen
    in der Regel als Betriebsausgaben angesetzt werden, weil sie dem Erhalt der Arbeitsfähigkeit, der Qualifikation und der Organisation dienen. Die genaue Einstufung hängt von der konkreten Ausgestaltung ab und sollte immer steuerlich geprüft werden.

    So gehen wir vor: 


  1. Bedarfsanalyse
    Wir klären gemeinsam: Wo stehen Sie aktuell? Welche Teams oder Bereiche sind besonders belastet? Welche Ziele verfolgen Sie kurz- und mittelfristig?
  2. Konzept & Formatwahl
    Ich erstelle ein passgenaues Angebot mit klaren Inhalten, Umfang, Formaten (online/offline) und einer Einschätzung, welche Bausteine sich ggf. als betriebliche Gesundheitsförderung im steuerlichen Sinne prüfen lassen.
  3. Umsetzung & Evaluation
    Durchführung der vereinbarten Maßnahmen und bei Bedarf Auswertung und Anpassung für eine längerfristige Zusammenarbeit.
    Wichtiger Hinweis
    Ich biete keine Steuerberatung an. Die Hinweise zu Steuervorteilen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Auskunft durch Ihre Steuerberaterin/Ihren Steuerberater oder Ihre Krankenkasse.
    Wenn Sie möchten, erstelle ich Ihnen ein individuelles Unternehmensangebot, das fachlich sinnvoll ist – und gleichzeitig die bestehenden steuerlichen Möglichkeiten bestmöglich berücksichtigt.